Spenden

Spendenkonto

Deutsche Bank Regensburg

IBAN: DE83 7507 0013 0323 6080 00

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Josef Mühlbauer Foundation

Josef-Mühlbauer-Platz 1

93426 Roding, Germany

Tel.: +49-9461-952-1143

Fax: +49-9461-952-8520

Email: team@foundation.muehlbauer.de

Ihre Spende kann steuerlich geltend gemacht werden

Seit 2007 ist das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft. Mit diesem Gesetz ist die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden deutlich verbessert worden: Die bisherige unterschiedliche Anrechenbarkeit von Spenden und Zustiftungen nach Zwecken wurde durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte in einem Jahr steuerlich absetzbar. Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten der Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich nicht berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern können im nächsten Jahr – oder den nächsten Jahren – angerechnet werden. Die bisherigen komplizierten Abzugsmöglichkeiten bei Großspenden gelten nicht mehr.

Besonders günstig sind die Änderungen für Stiftungen ausgefallen: Hier können über die 20%-Regelung hinaus bis zu 1 Mio. EUR (Ehepaare: 2 Mio. EUR) steuerlich geltend gemacht werden – sofern es sich um eine Zustiftung in das Vermögen einer Stiftung handelt.

Ihre Zuwendungen an die Josef Mühlbauer Stiftung sind im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages absetzbar. Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine Spendenbescheinigung. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Postanschrift mit.

Förderanträge & Projektvorschläge

Zögern Sie nicht, einen Antrag zu stellen!

Die Josef Mühlbauer Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige als auch mildtätige Zwecke. Sie fördert:

  • die Wissenschaft und Forschung,

  • die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen,

  • die allgemeine Volksbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung,

  • die Kunst und Kultur,

  • die Religion,

  • die Völkerverständigung,

  • die Entwicklungshilfe,

  • den Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz,

  • die Heimatkunde und Heimatpflege,

  • die Jugend- und Altenhilfe,

  • das öffentliche Gesundheitswesen,

  • das Wohlfahrtswesen und

  • den Sport.

Außerdem ist es der Stiftung ein Anliegen, Menschen zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder wegen ihrer finanziellen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.


Zögern Sie nicht mit einer Antragstellung, wenn Ihr Vorhaben einen der genannten Zwecke unterstützt! Bitte laden Sie den Antragsvordruck (PDF-Formular) herunter.

Nach Einreichung Ihres Antrags werden wir Sie kontaktieren, um Sie zu informieren, welche Unterlagen wir aufgrund der rechtlichen Vorgaben zur erfolgreichen Antragsstellung von Ihnen benötigen. Die Sitzungen der beratenden Gremien finden in regelmäßigen Abständen statt. In welcher Sitzung ein Antrag beraten wird, kann erst dann entschieden werden, wenn alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen.