Steuerliche Möglichkeiten
 

Steuerliche Möglichkeiten

 

 

Seit 2007 ist das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft. Mit diesem Gesetz ist die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden deutlich verbessert worden: Die bisherige unterschiedliche Anrechenbarkeit von Spenden und Zustiftungen nach Zwecken wurde durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte in einem Jahr steuerlich absetzbar. Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten der Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich nicht berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern können im nächsten Jahr – oder den nächsten Jahren – angerechnet werden. Die bisherigen komplizierten Abzugsmöglichkeiten bei Großspenden gelten nicht mehr.

 

Besonders günstig sind die Änderungen für Stiftungen ausgefallen: Hier können über die 20%-Regelung hinaus bis zu 1 Mio. EUR (Ehepaare: 2 Mio. EUR) steuerlich geltend gemacht werden, sofern es sich um eine Zustiftung in das Vermögen einer Stiftung handelt.

 

Ihre Zuwendungen an die Josef Mühlbauer Stiftung sind im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages absetzbar. Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine Spendenbescheinigung. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Postanschrift mit.